© ÜBG Gebr. Böhnke & Partner 2012 Impressum Neue DGUV Vorschrift 2 in Kraft Die DGUV Vorschrift 2 ersetzt die BGV A 2. Hierdurch ändert sich auch die Einsatzzeitberechnung für FASis. Absender verantwortlich Wussten Sie, dass nicht der Fahrer sondern der Absender für die beförderungssichere Beladung von Fahrzeugen verantwortlich ist? Siehe § 412 HGB! Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Unterstützung bei der Einführung von AMS. Unterweisung/Schulung von Vorgesetzten und Beschäftigten zu betriebsspezifischen Themen im Arbeitsschutz - z.B. Grundunter- weisung gem. §12 ArbSchG, Ladungssicherung auf Fahrzeugen. Anfertigung von Betriebsanweisungen. Prüfung von PSA gegen Absturz. Interne Schulung von Sicherheitsbeauftragten. Organisation, Durchführung und Teilnahme an Arbeitsschutz- Ausschuss-Sitzungen gem. § 11 ASiG uvm. Regionale Vermittlung von Betriebsärzten.   Arbeitsschutz Eine kurze Leistungsübersicht Gebr. Böhnke & Partner