© ÜBG Gebr. Böhnke & Partner 2012
Impressum
Neue DGUV Vorschrift 2
in Kraft
Die DGUV Vorschrift 2 ersetzt die
BGV A 2. Hierdurch ändert sich
auch die Einsatzzeitberechnung
für FASis.
Absender verantwortlich
Wussten Sie, dass nicht der
Fahrer sondern der Absender für
die beförderungssichere Beladung
von Fahrzeugen verantwortlich
ist? Siehe § 412 HGB!
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Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
(FASI) gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung
mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
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Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.
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Unterstützung bei der Einführung von AMS.
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Unterweisung/Schulung von Vorgesetzten und Beschäftigten zu
betriebsspezifischen Themen im Arbeitsschutz - z.B. Grundunter-
weisung gem. §12 ArbSchG, Ladungssicherung auf Fahrzeugen.
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Anfertigung von Betriebsanweisungen.
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Prüfung von PSA gegen Absturz.
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Interne Schulung von Sicherheitsbeauftragten.
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Organisation, Durchführung und Teilnahme an Arbeitsschutz-
Ausschuss-Sitzungen gem. § 11 ASiG uvm.
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Regionale Vermittlung von Betriebsärzten.
Arbeitsschutz
Eine kurze Leistungsübersicht
Gebr. Böhnke & Partner